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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren (Hinweis E vom 25. November 2015, 2013/06/0129). Gegenstand der Beurteilung durch die Baubehörde hat daher ausschließlich das eingereichte Projekt zu sein. Es kann dahingestellt bleiben, ob für das gegenständliche Bauvorhaben Pflichtabstellplätze geschaffen werden müssten. Ein Nachbarrecht, dass solche errichtet werden und damit in weiterer Folge Immissionen, die von diesen herrühren, zu beurteilen wären, besteht nämlich nicht.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013060205.X01Im RIS seit
10.05.2016Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016