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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32013R0604 Dublin-III Art49;Rechtssatz
Die Dublin III-Verordnung wurde am 29. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union, L 180, S. 31, veröffentlicht und ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten. Der für die Anwendbarkeit der Dublin III-Verordnung maßgebliche Tag ist der 1. Jänner 2014. Aus dem eindeutigen Wortlaut des Art. 49 Dublin III-Verordnung folgt somit, dass für die Bestimmung der Frist, innerhalb der ab dem 1. Jänner 2014 ein Aufnahmegesuch von einem Mitgliedstaat an einen anderen Mitgliedstaat gestellt werden kann, die Dublin III-Verordnung maßgebend ist.Die Dublin III-Verordnung wurde am 29. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union, L 180, Sitzung 31, veröffentlicht und ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten. Der für die Anwendbarkeit der Dublin III-Verordnung maßgebliche Tag ist der 1. Jänner 2014. Aus dem eindeutigen Wortlaut des Artikel 49, Dublin III-Verordnung folgt somit, dass für die Bestimmung der Frist, innerhalb der ab dem 1. Jänner 2014 ein Aufnahmegesuch von einem Mitgliedstaat an einen anderen Mitgliedstaat gestellt werden kann, die Dublin III-Verordnung maßgebend ist.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014010049.L01Im RIS seit
06.06.2016Zuletzt aktualisiert am
14.06.2016