RS Vwgh 2016/4/19 Ra 2014/01/0049

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Veröffentlicht am 19.04.2016
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E19104000
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

32013R0604 Dublin-III Art49;
AsylG 2005 §5 Abs1;
EURallg;

Rechtssatz

Die Dublin III-Verordnung wurde am 29. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union, L 180, S. 31, veröffentlicht und ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten. Der für die Anwendbarkeit der Dublin III-Verordnung maßgebliche Tag ist der 1. Jänner 2014. Aus dem eindeutigen Wortlaut des Art. 49 Dublin III-Verordnung folgt somit, dass für die Bestimmung der Frist, innerhalb der ab dem 1. Jänner 2014 ein Aufnahmegesuch von einem Mitgliedstaat an einen anderen Mitgliedstaat gestellt werden kann, die Dublin III-Verordnung maßgebend ist.Die Dublin III-Verordnung wurde am 29. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union, L 180, Sitzung 31, veröffentlicht und ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten. Der für die Anwendbarkeit der Dublin III-Verordnung maßgebliche Tag ist der 1. Jänner 2014. Aus dem eindeutigen Wortlaut des Artikel 49, Dublin III-Verordnung folgt somit, dass für die Bestimmung der Frist, innerhalb der ab dem 1. Jänner 2014 ein Aufnahmegesuch von einem Mitgliedstaat an einen anderen Mitgliedstaat gestellt werden kann, die Dublin III-Verordnung maßgebend ist.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014010049.L01

Im RIS seit

06.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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