RS Vwgh 2016/4/20 Ro 2014/04/0071

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Veröffentlicht am 20.04.2016
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Für den Fall, dass sich ein Bauvorhaben in mehrere Lose unterteilen lässt und für diese jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird, sind alle diese Lose gemäß § 14 Abs. 1 BVergG 2006 bei Berechnung des geschätzten Auftragswerts zusammenzurechnen. Somit knüpft das BVergG 2006 die Frage der Zusammenrechnung einzelner Lose an den Begriff des (einheitlichen) Vorhabens.Für den Fall, dass sich ein Bauvorhaben in mehrere Lose unterteilen lässt und für diese jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird, sind alle diese Lose gemäß Paragraph 14, Absatz eins, BVergG 2006 bei Berechnung des geschätzten Auftragswerts zusammenzurechnen. Somit knüpft das BVergG 2006 die Frage der Zusammenrechnung einzelner Lose an den Begriff des (einheitlichen) Vorhabens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014040071.J02

Im RIS seit

31.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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