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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
ÄrzteG 1998 §109;Rechtssatz
Die durch einen Arzt ausgeübte psychotherapeutische Tätigkeit stellt, wenn sie von dessen ärztlicher Berufsberechtigung umfasst ist, eine ärztliche Tätigkeit iSd § 2 Abs. 2 ÄrzteG 1998 dar.Die durch einen Arzt ausgeübte psychotherapeutische Tätigkeit stellt, wenn sie von dessen ärztlicher Berufsberechtigung umfasst ist, eine ärztliche Tätigkeit iSd Paragraph 2, Absatz 2, ÄrzteG 1998 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015110004.J02Im RIS seit
20.05.2016Zuletzt aktualisiert am
25.01.2017