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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Voraussetzung für die Zurechnung einer Erledigung an eine monokratisch organisierte Behörde wie die Bezirkshauptmannschaft (Hinweis E vom 12. Oktober 2015, Ra 2015/22/0111) ist die Genehmigung der Erledigung entweder durch den Leiter der Behörde selbst, oder durch einen zumindest abstrakt approbationsbefugten Organwalter.
Schlagworte
Intimation Zurechnung von BescheidenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016110017.L01Im RIS seit
18.05.2016Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018