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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z1;Rechtssatz
Bei der Teilwertermittlung sind grundsätzlich auch wertbestimmende Umstände zu berücksichtigen, die schon beim Erwerb der Liegenschaft vorgelegen sind. Dies jedenfalls insoweit, als sie am Bilanzstichtag (noch) vorhanden waren und dem Unternehmer bis zur Bilanzerstellung bekannt geworden sind (vgl. VwGH vom 25. Juni 2007, 2005/14/0121, mwN).Bei der Teilwertermittlung sind grundsätzlich auch wertbestimmende Umstände zu berücksichtigen, die schon beim Erwerb der Liegenschaft vorgelegen sind. Dies jedenfalls insoweit, als sie am Bilanzstichtag (noch) vorhanden waren und dem Unternehmer bis zur Bilanzerstellung bekannt geworden sind vergleiche VwGH vom 25. Juni 2007, 2005/14/0121, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150100.X02Im RIS seit
19.05.2016Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016