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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/13/0117 E 17. Dezember 2003 RS 2 [Zusatz: Eine Verpflichtung der Abgabenbehörde zur amtswegigen Ermittlung des niedrigeren Teilwertes eines Wirtschaftsgutes ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. VwGH vom 17. Dezember 2003, 2000/13/0117).]Stammrechtssatz
Die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert ist nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes am Bilanzstichtag eine entsprechende Entwertung eingetreten ist. Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder doch wenigstens glaubhaft zu machen (Hinweis E 15. September 1993, 91/13/0125).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150100.X01Im RIS seit
19.05.2016Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016