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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §307 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/16/0161 E 18. Oktober 1984 RS 2 (hier einer Anfechtung statt einer Berufung zugänglich)Stammrechtssatz
Wenn auch § 307 Abs 1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmebescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, so ist doch jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0158).Wenn auch Paragraph 307, Absatz eins, BAO die Verbindung des Wiederaufnahmebescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, so ist doch jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0158).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016160015.L03Im RIS seit
03.08.2016Zuletzt aktualisiert am
23.08.2018