RS Vwgh 2016/4/26 Ro 2015/09/0014

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Veröffentlicht am 26.04.2016
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ro 2016/09/0004

Rechtssatz

Widersprüche zwischen dem Spruch und der Begründung, zB über konkrete Tatumstände wie die Tatzeit, ziehen die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Erkenntnisses in dem davon betroffenen Spruchumfang nach sich.

Schlagworte

Spruch und Begründung "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Divergenzen Spruch Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015090014.J04

Im RIS seit

23.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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