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16/02 RundfunkRechtssatz
Im Auswahlverfahren nach dem PrivatradioG 2001 unterlegenen Mitbewerbern, die gegen die Auswahlentscheidung der Behörde keine Beschwerde an das VwG erheben, kommt im - aufgrund der Beschwerde weiterer unterlegener Mitbewerber eingeleiteten - Beschwerdeverfahren vor dem VwG keine Parteistellung zu (vgl VwGH vom 30. Juni 2015, Ra 2015/03/0022, zu insoweit vergleichbaren Bestimmungen nach dem FlughafenBodenabfertigungsG 1998).Im Auswahlverfahren nach dem PrivatradioG 2001 unterlegenen Mitbewerbern, die gegen die Auswahlentscheidung der Behörde keine Beschwerde an das VwG erheben, kommt im - aufgrund der Beschwerde weiterer unterlegener Mitbewerber eingeleiteten - Beschwerdeverfahren vor dem VwG keine Parteistellung zu vergleiche VwGH vom 30. Juni 2015, Ra 2015/03/0022, zu insoweit vergleichbaren Bestimmungen nach dem FlughafenBodenabfertigungsG 1998).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015030038.J02Im RIS seit
27.05.2016Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018