RS Vwgh 2016/4/26 Ro 2015/03/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2016
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Index

16/02 Rundfunk
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
PrivatradioG 2001 §6 Abs1;
PrivatradioG 2001 §6;

Rechtssatz

Im Auswahlverfahren nach dem PrivatradioG 2001 unterlegenen Mitbewerbern, die gegen die Auswahlentscheidung der Behörde keine Beschwerde an das VwG erheben, kommt im - aufgrund der Beschwerde weiterer unterlegener Mitbewerber eingeleiteten - Beschwerdeverfahren vor dem VwG keine Parteistellung zu (vgl VwGH vom 30. Juni 2015, Ra 2015/03/0022, zu insoweit vergleichbaren Bestimmungen nach dem FlughafenBodenabfertigungsG 1998).Im Auswahlverfahren nach dem PrivatradioG 2001 unterlegenen Mitbewerbern, die gegen die Auswahlentscheidung der Behörde keine Beschwerde an das VwG erheben, kommt im - aufgrund der Beschwerde weiterer unterlegener Mitbewerber eingeleiteten - Beschwerdeverfahren vor dem VwG keine Parteistellung zu vergleiche VwGH vom 30. Juni 2015, Ra 2015/03/0022, zu insoweit vergleichbaren Bestimmungen nach dem FlughafenBodenabfertigungsG 1998).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015030038.J02

Im RIS seit

27.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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