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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Beschäftiger und Beschäftigtem kann als Freundschaftsdienst zählen, niemals jedoch ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Beschäftigten untereinander.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016090048.L01Im RIS seit
28.06.2016Zuletzt aktualisiert am
29.06.2016