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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/05/0016Rechtssatz
Es obliegt dem Vertreter einer Partei, die ihm von einem Klienten mitgeteilten Umstände über den für den Beginn der Rechtsmittelfrist maßgebenden Zustelltag der angefochtenen Entscheidung nicht ungeprüft seiner Fristvormerkung zugrunde zu legen (Hinweis B vom 22. November 1995, 95/15/0055,0098).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016050015.L01Im RIS seit
21.06.2016Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016