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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Das Rektorat ist im Verfahren betreffend Habilitation nicht an eine "klare Mehrheit" der in den vorliegenden Gutachten vertretenen Auffassungen gebunden (vgl. E 26. Februar 2007, 2005/10/0038).Das Rektorat ist im Verfahren betreffend Habilitation nicht an eine "klare Mehrheit" der in den vorliegenden Gutachten vertretenen Auffassungen gebunden vergleiche E 26. Februar 2007, 2005/10/0038).
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013100063.X03Im RIS seit
23.05.2016Zuletzt aktualisiert am
29.06.2016