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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §531;Rechtssatz
Ein vermögenswerter Anspruch stellt kein höchstpersönliches Recht des Verstorbenen dar, das mit seinem Tod erlischt. Dieser Anspruch geht vielmehr auf die Verlassenschaft über und kann von ihr weiter verfolgt werden (Hinweis E vom 14. Juli 2005, 2004/06/0026, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013050167.X04Im RIS seit
02.06.2016Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017