RS Vwgh 2016/4/27 2013/05/0074

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Veröffentlicht am 27.04.2016
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2 Z2;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2;
BauO NÖ 1996 §63;
BauRallg;

Rechtssatz

Dem Nachbarn kommt auch dann kein Recht auf Schutz vor Immissionen aus einer Abstellanlage im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß zu, wenn auf dem Baugrundstück selbst eine geringere Anzahl von Stellplätzen als die gesetzlich vorgesehenen errichtet werden sollen.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013050074.X01

Im RIS seit

27.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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