Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §102 Abs1 litb;Rechtssatz
Dem Fischereiberechtigten ist die Obliegenheit auferlegt, dem projektierten Vorhaben mit solchen konkretisierten Vorschlägen zu begegnen, die sich dazu eignen, in die Bewilligung des beantragten Vorhabens durch Vorschreibung von Auflagen Eingang zu finden (vgl. E 22. Juni 1993, 93/07/0058; E 18. November 2010, 2008/07/0194; E 25. Oktober 2012, 2011/07/0153).Dem Fischereiberechtigten ist die Obliegenheit auferlegt, dem projektierten Vorhaben mit solchen konkretisierten Vorschlägen zu begegnen, die sich dazu eignen, in die Bewilligung des beantragten Vorhabens durch Vorschreibung von Auflagen Eingang zu finden vergleiche E 22. Juni 1993, 93/07/0058; E 18. November 2010, 2008/07/0194; E 25. Oktober 2012, 2011/07/0153).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013070055.X03Im RIS seit
20.05.2016Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018