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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17 Abs1 idF 2008/I/005;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/19/0778 E 19. September 1996 RS 2Stammrechtssatz
Gerade bei der Verweigerung der Akteneinsicht betreffend Aktenteilen welche als tragende Begründung einer abweisenden Entscheidung herangezogen wurden, bedarf es einer genauen und nachvollziehbaren Begründung, weil die Verweigerung der Akteneinsicht in einem solchen Fall die rechtlichen Möglichkeiten der Partei wesentlich einschränkt.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013020094.X04Im RIS seit
31.05.2016Zuletzt aktualisiert am
22.07.2016