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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Nichtbeiziehung eines medizinischen Sachverständigen führt in einem Verfahren betreffend Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage nicht zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung, wenn nach den Ausführungen des technischen Sachverständigen davon ausgegangen werden kann, dass die zu beurteilenden Lärmimmissionen nicht zu einer Erhöhung der örtlichen Verhältnisse führen können (Hinweis E vom 24. Februar 2006, 2001/04/0039).
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung TechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015040093.L03Im RIS seit
15.06.2016Zuletzt aktualisiert am
15.01.2018