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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Rechtssatz
Der VwGH hat zur Notwendigkeit der Durchführung von Messungen ausgeführt, für den Fall, dass eine Messung am entscheidenden Immissionspunkt möglich ist, ist es - von Ausnahmefällen abgesehen - unzulässig, die dort zu erwartenden Immissionen aus den Ergebnissen einer Messung an einem anderen Ort zu prognostizieren. Auf dem Boden dieser Rechtsprechung ist der Durchführung von Messungen - soweit diese möglich sind - grundsätzlich der Vorrang vor lärmtechnischen Berechnungen einzuräumen. "Grundsätzlich" bedeutet, dass diese Verpflichtung nicht allgemein besteht, sobald eine Messung (technisch) möglich ist, allerdings kann nur in Ausnahmefällen davon abgesehen werden. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist - wie das E vom 21. Dezember 2011, 2010/04/0046, zeigt - auf sachverständiger Grundlage fallbezogen in schlüssiger Weise darzulegen (vgl. zu allem das E vom 9. September 2015, Ra 2015/04/0030, mwN, sowie das E vom 26. November 2015, 2012/07/0027).Der VwGH hat zur Notwendigkeit der Durchführung von Messungen ausgeführt, für den Fall, dass eine Messung am entscheidenden Immissionspunkt möglich ist, ist es - von Ausnahmefällen abgesehen - unzulässig, die dort zu erwartenden Immissionen aus den Ergebnissen einer Messung an einem anderen Ort zu prognostizieren. Auf dem Boden dieser Rechtsprechung ist der Durchführung von Messungen - soweit diese möglich sind - grundsätzlich der Vorrang vor lärmtechnischen Berechnungen einzuräumen. "Grundsätzlich" bedeutet, dass diese Verpflichtung nicht allgemein besteht, sobald eine Messung (technisch) möglich ist, allerdings kann nur in Ausnahmefällen davon abgesehen werden. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist - wie das E vom 21. Dezember 2011, 2010/04/0046, zeigt - auf sachverständiger Grundlage fallbezogen in schlüssiger Weise darzulegen vergleiche zu allem das E vom 9. September 2015, Ra 2015/04/0030, mwN, sowie das E vom 26. November 2015, 2012/07/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015040053.L01Im RIS seit
14.06.2016Zuletzt aktualisiert am
29.06.2016