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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §248;Rechtssatz
Ein zur Haftung Herangezogener kann Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend machen, wenn an den Abgabenschuldner ein Bescheid über den Abgabenanspruch ergangen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2011, 2010/16/0258, mwN). Dies gilt entsprechend für einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid, der an den Arbeitgeber ergangen ist.Ein zur Haftung Herangezogener kann Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung in einem gemäß Paragraph 248, BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend machen, wenn an den Abgabenschuldner ein Bescheid über den Abgabenanspruch ergangen ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2011, 2010/16/0258, mwN). Dies gilt entsprechend für einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid, der an den Arbeitgeber ergangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016160029.L02Im RIS seit
30.08.2016Zuletzt aktualisiert am
31.08.2016