RS Vwgh 2016/5/19 Ra 2016/16/0029

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Veröffentlicht am 19.05.2016
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §248;
EStG 1988 §82;
  1. BAO § 248 heute
  2. BAO § 248 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 248 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Ein zur Haftung Herangezogener kann Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend machen, wenn an den Abgabenschuldner ein Bescheid über den Abgabenanspruch ergangen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2011, 2010/16/0258, mwN). Dies gilt entsprechend für einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid, der an den Arbeitgeber ergangen ist.Ein zur Haftung Herangezogener kann Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung in einem gemäß Paragraph 248, BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend machen, wenn an den Abgabenschuldner ein Bescheid über den Abgabenanspruch ergangen ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2011, 2010/16/0258, mwN). Dies gilt entsprechend für einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid, der an den Arbeitgeber ergangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016160029.L02

Im RIS seit

30.08.2016

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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