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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §224 Abs1;Rechtssatz
In Ausführung des Revisionspunktes erachtet sich der Revisionswerber in Rechten in Zusammenhang mit der Höhe der "Vorschreibung" der Lohnsteuer, der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer sowie den damit verbundenen Säumniszuschlägen verletzt. In solchen Rechten konnte der Revisionswerber durch das die Heranziehung zur Haftung für Abgabenschulden betreffende Erkenntnis aber nicht verletzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016160029.L01Im RIS seit
30.08.2016Zuletzt aktualisiert am
31.08.2016