RS Vwgh 2016/5/24 Ro 2014/05/0024

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Veröffentlicht am 24.05.2016
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Index

L78004 Elektrizität Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ElWOG OÖ 2006 §65 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/05/0226

Rechtssatz

Gegenstand des Spruches eines Feststellungsbescheides kann nicht die Entscheidung über abstrakte Rechtsfragen, so etwa das Bestehen einer bestimmten Rechtslage in einem gewissen Zeitraum, sein.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014050024.J04

Im RIS seit

23.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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