Index
L78004 Elektrizität OberösterreichNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/05/0226Rechtssatz
Gegenstand des Spruches eines Feststellungsbescheides kann nicht die Entscheidung über abstrakte Rechtsfragen, so etwa das Bestehen einer bestimmten Rechtslage in einem gewissen Zeitraum, sein.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014050024.J04Im RIS seit
23.06.2016Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018