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25/02 StrafvollzugNorm
BFA-VG 2014 §9;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/21/0507 E 19. April 2012 RS 1Stammrechtssatz
Aus dem Status als "Freigänger" während der Strafhaft lässt sich keine maßgebliche Minderung der sich aus dem strafbaren Vorverhalten ergebenden Gefährdung ableiten (vgl. E 12. Oktober 2010, 2010/21/0335).Aus dem Status als "Freigänger" während der Strafhaft lässt sich keine maßgebliche Minderung der sich aus dem strafbaren Vorverhalten ergebenden Gefährdung ableiten vergleiche E 12. Oktober 2010, 2010/21/0335).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210143.L03Im RIS seit
28.06.2016Zuletzt aktualisiert am
01.08.2016