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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs2;Rechtssatz
Die Beschwerdebefugnis des Bundesministers nach § 116 WRG 1959 ist ein Fall der sogenannten Amtsbeschwerde nach Art. 131 Abs. 2 B-VG, daher findet nach § 47 Abs. 4 VwGG für die belangte Behörde kein Aufwandersatz statt. Ihr Kostenantrag war zurückzuweisen (vgl. E 26. September 2013, 2010/07/0219).Die Beschwerdebefugnis des Bundesministers nach Paragraph 116, WRG 1959 ist ein Fall der sogenannten Amtsbeschwerde nach Artikel 131, Absatz 2, B-VG, daher findet nach Paragraph 47, Absatz 4, VwGG für die belangte Behörde kein Aufwandersatz statt. Ihr Kostenantrag war zurückzuweisen vergleiche E 26. September 2013, 2010/07/0219).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013070227.X04Im RIS seit
08.06.2016Zuletzt aktualisiert am
29.03.2019