RS Vwgh 2016/5/24 2013/07/0107

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Veröffentlicht am 24.05.2016
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Dem Parteiengehör wird durch Übermittlung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens zur Stellungnahme entsprochen (vgl. E 14. September 2004, 2001/10/0178).Dem Parteiengehör wird durch Übermittlung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens zur Stellungnahme entsprochen vergleiche E 14. September 2004, 2001/10/0178).

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013070107.X02

Im RIS seit

23.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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