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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Trotz einer festgestellten Unterbrechung der Tätigkeit kann ein durchgehendes (vollversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Dies kann insbesondere dann angenommen werden, wenn eine im Voraus bestimmte oder tatsächlich feststellbare - periodisch wiederkehrende - Leistungspflicht (täglich, wöchentlich, monatlich) besteht; ferner muss ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechtes mit einer tatsächlichen Beschäftigung zusammenfallen (vgl. dazu die Übersicht über die Rechtsprechung betreffend das Vorliegen eines durchgehenden Beschäftigungsverhältnis im hg. Erkenntnis vom 7. September 2005, 2002/08/0215, Punkt 2.2. der Entscheidungsgründe, mwN). Es kommt darauf an, ob eine periodisch wiederkehrende Leistungspflicht zumindest schlüssig vereinbart worden ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 4. Juni 2008, 2007/08/0340, mwN). Eine tatsächlich feststellbare periodisch wiederkehrende Leistung ist ein Indiz für die genannte schlüssige Vereinbarung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 2015, 2013/08/0222, mwN).Trotz einer festgestellten Unterbrechung der Tätigkeit kann ein durchgehendes (vollversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Dies kann insbesondere dann angenommen werden, wenn eine im Voraus bestimmte oder tatsächlich feststellbare - periodisch wiederkehrende - Leistungspflicht (täglich, wöchentlich, monatlich) besteht; ferner muss ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechtes mit einer tatsächlichen Beschäftigung zusammenfallen vergleiche dazu die Übersicht über die Rechtsprechung betreffend das Vorliegen eines durchgehenden Beschäftigungsverhältnis im hg. Erkenntnis vom 7. September 2005, 2002/08/0215, Punkt 2.2. der Entscheidungsgründe, mwN). Es kommt darauf an, ob eine periodisch wiederkehrende Leistungspflicht zumindest schlüssig vereinbart worden ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 4. Juni 2008, 2007/08/0340, mwN). Eine tatsächlich feststellbare periodisch wiederkehrende Leistung ist ein Indiz für die genannte schlüssige Vereinbarung vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 2015, 2013/08/0222, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014080045.J02Im RIS seit
17.06.2016Zuletzt aktualisiert am
11.08.2016