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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/12/0056 B 23. März 2016 RS 1Stammrechtssatz
Das Verfahren über einen WE-Antrag ist einzustellen, wenn die Revision mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen wurde. Eine solche Zurückweisung setzt eine Prüfung der Rechtzeitigkeit der Revision nicht voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120016.L02Im RIS seit
08.07.2016Zuletzt aktualisiert am
08.11.2016