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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
ÄrzteG 1998 §109;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/11/0032 Ra 2016/11/0031Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2015/11/0004 E 21. April 2016 RS 2Stammrechtssatz
Die durch einen Arzt ausgeübte psychotherapeutische Tätigkeit stellt, wenn sie von dessen ärztlicher Berufsberechtigung umfasst ist, eine ärztliche Tätigkeit iSd § 2 Abs. 2 ÄrzteG 1998 dar.Die durch einen Arzt ausgeübte psychotherapeutische Tätigkeit stellt, wenn sie von dessen ärztlicher Berufsberechtigung umfasst ist, eine ärztliche Tätigkeit iSd Paragraph 2, Absatz 2, ÄrzteG 1998 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016110030.L02Im RIS seit
14.06.2016Zuletzt aktualisiert am
21.06.2016