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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Würde einer gegen die Versagung der Wiedereinsetzung durch das VwG erhobenen Revision stattgegeben und die Wiedereinsetzung bezüglich der versäumten Frist zur Revision gegen das bekämpfte Erkenntnis des VwG bewilligt, träte die diesbezüglich vom VwGH mit seiner vorliegenden Entscheidung getroffene Zurückweisung der Revision ex lege außer Kraft (Hinweis B vom 9. September 2015, Ra 2014/03/0056).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015190295.L01Im RIS seit
16.08.2016Zuletzt aktualisiert am
17.08.2016