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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §5 Abs1;Rechtssatz
Zur Zulässigkeit der Revision wird vorgebracht, das E des BVwG weiche von der Rechtsprechung des VfGH ab, wonach der ausnahmslose Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen einen Bescheid selbst in besonderen Fällen eine Interessenabwägung zu Gunsten des Asylwerbers unmöglich mache und damit den Berufungswerber in verfassungsrechtlich verbotener Weise einseitig mit den Folgen einer potentiell unrichtigen Entscheidung belaste (Hinweis E des VfGH vom 15. Oktober 2004, G 237/03). Abgesehen davon, dass §§ 16 und 17 BFA-VG 2014 - anders als die dem zitierten E des VfGH zugrunde gelegene Rechtslage - keinen ausnahmslosen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung vorsehen, hat das BVwG mit dem angefochtenen E bereits über die von der Revisionswerberin erhobene Beschwerde gegen den Bescheid des BFA unter Vornahme der geforderten Interessenabwägung entschieden, sodass sich diese Zulässigkeitsbegründung als erfolglos erweist.Zur Zulässigkeit der Revision wird vorgebracht, das E des BVwG weiche von der Rechtsprechung des VfGH ab, wonach der ausnahmslose Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen einen Bescheid selbst in besonderen Fällen eine Interessenabwägung zu Gunsten des Asylwerbers unmöglich mache und damit den Berufungswerber in verfassungsrechtlich verbotener Weise einseitig mit den Folgen einer potentiell unrichtigen Entscheidung belaste (Hinweis E des VfGH vom 15. Oktober 2004, G 237/03). Abgesehen davon, dass Paragraphen 16 und 17 BFA-VG 2014 - anders als die dem zitierten E des VfGH zugrunde gelegene Rechtslage - keinen ausnahmslosen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung vorsehen, hat das BVwG mit dem angefochtenen E bereits über die von der Revisionswerberin erhobene Beschwerde gegen den Bescheid des BFA unter Vornahme der geforderten Interessenabwägung entschieden, sodass sich diese Zulässigkeitsbegründung als erfolglos erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016200081.L01Im RIS seit
17.08.2016Zuletzt aktualisiert am
18.08.2016