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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Nimmt die Rwin in der Revisionsbegründung auf den vom VwG angenommenen Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge Bezug, handelt es sich dabei um eine Rechtsfrage, die sachverhaltsbezogen jeweils nur anhand der konkreten vertraglichen Situation beurteilt werden kann, somit grundsätzlich um keine Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG. Zudem hat die Rwin in der allein maßgeblichen Zulässigkeitsbegründung dazu keine Stellung genommen.Nimmt die Rwin in der Revisionsbegründung auf den vom VwG angenommenen Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge Bezug, handelt es sich dabei um eine Rechtsfrage, die sachverhaltsbezogen jeweils nur anhand der konkreten vertraglichen Situation beurteilt werden kann, somit grundsätzlich um keine Rechtsfrage iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG. Zudem hat die Rwin in der allein maßgeblichen Zulässigkeitsbegründung dazu keine Stellung genommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020092.L01Im RIS seit
05.09.2016Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018