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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;Rechtssatz
Die unterlassene Rückführung des Häftlings aus der Besucherzone in den Haftraum, die vorschriftswidrige Verwahrung des Anstaltsschlüssels und die nicht sichere Verwahrung des mit Munition gefüllten Reservemagazins stellen Pflichtwidrigkeiten dar, unabhängig davon, ob durch diese eine Gefährdung anderer Beamten oder Häftlinge eingetreten ist oder nicht (vgl. E 22. Jänner 2003, 2002/12/0280).Die unterlassene Rückführung des Häftlings aus der Besucherzone in den Haftraum, die vorschriftswidrige Verwahrung des Anstaltsschlüssels und die nicht sichere Verwahrung des mit Munition gefüllten Reservemagazins stellen Pflichtwidrigkeiten dar, unabhängig davon, ob durch diese eine Gefährdung anderer Beamten oder Häftlinge eingetreten ist oder nicht vergleiche E 22. Jänner 2003, 2002/12/0280).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015120034.L06Im RIS seit
13.07.2016Zuletzt aktualisiert am
04.08.2016