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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;Rechtssatz
Wurden über den Beamten wegen seines dienstlichen (Fehl-)Verhaltens bereits zwei Disziplinarstrafen verhängt, so kann nicht davon gesprochen werden, dass lediglich eine zu einem bestimmten Zeitpunkt unterlaufene Pflichtverletzung einmaliger Art vorliege, und keine Wiederholung zu besorgen wäre.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015120034.L02Im RIS seit
13.07.2016Zuletzt aktualisiert am
04.08.2016