RS Vwgh 2016/6/23 Ra 2016/20/0069

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Veröffentlicht am 23.06.2016
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E19104000
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

32013R0604 Dublin-III Art13 Abs1;
32013R0604 Dublin-III Art3 Abs2;
32013R0604 Dublin-III Art3;
AsylG 2005 §5;
EURallg;

Beachte

Besprechung in: migraLex 03/2016, S. 81 - 84;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund der Materialien zur Dublin III-VO geht der VwGH unter Bedachtnahme auf den Erwägungsgrund 25 dieser Verordnung davon aus, dass die Bestimmung des Art 3 Abs. 2 zweiter Satz Dublin III-VO nur so verstanden werden kann, dass die Fortsetzung der Prüfung der in Kapitel III vorgesehenen Kriterien, um festzustellen, ob ein anderer Mitgliedstaat als zuständig bestimmt werden kann, sämtliche in diesem Kapitel festgelegte Kriterien zu erfassen hat.Vor dem Hintergrund der Materialien zur Dublin III-VO geht der VwGH unter Bedachtnahme auf den Erwägungsgrund 25 dieser Verordnung davon aus, dass die Bestimmung des Artikel 3, Absatz 2, zweiter Satz Dublin III-VO nur so verstanden werden kann, dass die Fortsetzung der Prüfung der in Kapitel römisch drei vorgesehenen Kriterien, um festzustellen, ob ein anderer Mitgliedstaat als zuständig bestimmt werden kann, sämtliche in diesem Kapitel festgelegte Kriterien zu erfassen hat.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016200069.L03

Im RIS seit

12.07.2016

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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