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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32013R0604 Dublin-III Art13 Abs1;Beachte
Besprechung in: migraLex 03/2016, S. 81 - 84;Rechtssatz
Vor dem Hintergrund der Materialien zur Dublin III-VO geht der VwGH unter Bedachtnahme auf den Erwägungsgrund 25 dieser Verordnung davon aus, dass die Bestimmung des Art 3 Abs. 2 zweiter Satz Dublin III-VO nur so verstanden werden kann, dass die Fortsetzung der Prüfung der in Kapitel III vorgesehenen Kriterien, um festzustellen, ob ein anderer Mitgliedstaat als zuständig bestimmt werden kann, sämtliche in diesem Kapitel festgelegte Kriterien zu erfassen hat.Vor dem Hintergrund der Materialien zur Dublin III-VO geht der VwGH unter Bedachtnahme auf den Erwägungsgrund 25 dieser Verordnung davon aus, dass die Bestimmung des Artikel 3, Absatz 2, zweiter Satz Dublin III-VO nur so verstanden werden kann, dass die Fortsetzung der Prüfung der in Kapitel römisch drei vorgesehenen Kriterien, um festzustellen, ob ein anderer Mitgliedstaat als zuständig bestimmt werden kann, sämtliche in diesem Kapitel festgelegte Kriterien zu erfassen hat.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016200069.L03Im RIS seit
12.07.2016Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019