Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV §87 Abs3 idF 2009/II/408;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2016/02/0115 B 24. Juni 2016Rechtssatz
Der Umstand, dass für die Anbringung einer erforderlichen Schutzmaßnahme eine notwendige privatrechtliche Zustimmung fehlt oder die Anbringung des Gerüsts nicht vom Auftragsumfang umfasst war, kann nichts an der Verantwortung für die Einhaltung arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020114.L01Im RIS seit
17.11.2016Zuletzt aktualisiert am
18.11.2016