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L82000 BauordnungHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/06/0136 E 21. Oktober 2009 VwSlg 17773 A/2009 RS 2Stammrechtssatz
§ 16 Abs. 6 Slbg. BauPolG 1997 stellt auf die "Ausführung" einer baulichen Maßnahme ab. Nur das tatsächlich errichtete Bauwerk kann den Nachbarn beschweren.Paragraph 16, Absatz 6, Slbg. BauPolG 1997 stellt auf die "Ausführung" einer baulichen Maßnahme ab. Nur das tatsächlich errichtete Bauwerk kann den Nachbarn beschweren.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016060015.L02Im RIS seit
21.07.2016Zuletzt aktualisiert am
29.07.2016