RS Vwgh 2016/6/28 2013/17/0574

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Veröffentlicht am 28.06.2016
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Ein Weiterverkauf durch die KG (als Eigentümerin) setzt einen vorangehenden Rechtserwerb zwingend voraus, sodass in der Weiterveräußerung jedenfalls eine - als Genehmigung eines zuvor durch Mitarbeiter der KG vollmachtslos geschlossenen Erwerbsgeschäfts zu erachtende - Vorteilszuwendung erblickt werden kann. Folglich wurde ein - wegen eines (allfälligen) Vollmachtsmangels zunächst schwebend unwirksames - Kaufgeschäft jedenfalls rückwirkend auf den Zeitpunkt des Abschlusses im Sinn des § 1016 ABGB geheilt.Ein Weiterverkauf durch die KG (als Eigentümerin) setzt einen vorangehenden Rechtserwerb zwingend voraus, sodass in der Weiterveräußerung jedenfalls eine - als Genehmigung eines zuvor durch Mitarbeiter der KG vollmachtslos geschlossenen Erwerbsgeschäfts zu erachtende - Vorteilszuwendung erblickt werden kann. Folglich wurde ein - wegen eines (allfälligen) Vollmachtsmangels zunächst schwebend unwirksames - Kaufgeschäft jedenfalls rückwirkend auf den Zeitpunkt des Abschlusses im Sinn des Paragraph 1016, ABGB geheilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013170574.X03

Im RIS seit

20.07.2016

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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