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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Ein Weiterverkauf durch die KG (als Eigentümerin) setzt einen vorangehenden Rechtserwerb zwingend voraus, sodass in der Weiterveräußerung jedenfalls eine - als Genehmigung eines zuvor durch Mitarbeiter der KG vollmachtslos geschlossenen Erwerbsgeschäfts zu erachtende - Vorteilszuwendung erblickt werden kann. Folglich wurde ein - wegen eines (allfälligen) Vollmachtsmangels zunächst schwebend unwirksames - Kaufgeschäft jedenfalls rückwirkend auf den Zeitpunkt des Abschlusses im Sinn des § 1016 ABGB geheilt.Ein Weiterverkauf durch die KG (als Eigentümerin) setzt einen vorangehenden Rechtserwerb zwingend voraus, sodass in der Weiterveräußerung jedenfalls eine - als Genehmigung eines zuvor durch Mitarbeiter der KG vollmachtslos geschlossenen Erwerbsgeschäfts zu erachtende - Vorteilszuwendung erblickt werden kann. Folglich wurde ein - wegen eines (allfälligen) Vollmachtsmangels zunächst schwebend unwirksames - Kaufgeschäft jedenfalls rückwirkend auf den Zeitpunkt des Abschlusses im Sinn des Paragraph 1016, ABGB geheilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013170574.X03Im RIS seit
20.07.2016Zuletzt aktualisiert am
30.09.2016