RS Vwgh 2016/6/28 2013/13/0080

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Veröffentlicht am 28.06.2016
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wenn von "zweifelhaften Mietvereinbarungen" und vom "möglichen Vorliegen" von "Scheinvereinbarungen" die Rede ist, die "in freier Beweiswürdigung" der belangten Behörde nicht "bindend" seien, so liegt dem mit Rücksicht darauf, dass eine Fertigstellung der Objekte aus von der belangten Behörde nicht angezweifelten Gründen auch bis zum Abschluss des Verfahrens nicht gelang, im Wesentlichen nur zugrunde, dass eine Nutzung durch die beiden Gesellschafter der Errichterin der Mietobjekte (gemeint: auch ohne Abschluss fremdüblicher Mietverträge) möglich wäre. Letzteres mag zutreffen, ist angesichts der nie in Frage gestellten Vermietbarkeit der Objekte aber kein Grund für die Annahme eines Scheincharakters von Mietverträgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013130080.X01

Im RIS seit

25.07.2016

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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