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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §9 Abs5;Rechtssatz
Das Erfordernis einer neuen Gruppenbildung löst nur im Falle einer Änderung, die nicht innerhalb der Gruppe stattfindet, keine gleichheitsrechtlichen Bedenken aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013130066.X02Im RIS seit
25.07.2016Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016