Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Mit dem Vorbringen, es bestehe die Möglichkeit unmittelbar auf die Grundstücke der Nachbarn einzusehen, wird kein subjektivöffentliches Nachbarrecht des § 26 Abs. 1 Stmk BauG 1995 geltend gemacht; dies trifft auch auf das Vorbringen zu, es befinde sich im Bereich der Grundstücke der Nachbarn ein geschützter Landschaftsteil.Mit dem Vorbringen, es bestehe die Möglichkeit unmittelbar auf die Grundstücke der Nachbarn einzusehen, wird kein subjektivöffentliches Nachbarrecht des Paragraph 26, Absatz eins, Stmk BauG 1995 geltend gemacht; dies trifft auch auf das Vorbringen zu, es befinde sich im Bereich der Grundstücke der Nachbarn ein geschützter Landschaftsteil.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013060131.X03Im RIS seit
20.07.2016Zuletzt aktualisiert am
29.07.2016