Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Hinsichtlich der Errichtung eines Spielplatzes gewährt § 26 Abs. 1 Stmk BauG 1995 kein Mitspracherecht des Nachbarn, auch nicht zur Frage, ob es am Baugrundstück möglich ist, von der Garage weg- oder zuzufahren ohne Fremdgrund in Anspruch zu nehmen.Hinsichtlich der Errichtung eines Spielplatzes gewährt Paragraph 26, Absatz eins, Stmk BauG 1995 kein Mitspracherecht des Nachbarn, auch nicht zur Frage, ob es am Baugrundstück möglich ist, von der Garage weg- oder zuzufahren ohne Fremdgrund in Anspruch zu nehmen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013060131.X02Im RIS seit
20.07.2016Zuletzt aktualisiert am
29.07.2016