Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 16. Dezember 1987, 86/13/0084, ausgeführt hat, sind die von einem Pensionisten für seine Unterbringung in einem Pensionistenheim zu tragenden Aufwendungen so lange nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als mit ihnen nicht auch besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden (ebenso VwGH vom 27. Mai 2003, 97/14/0102, sowie vom 26. Mai 2010, 2007/13/0051). Dies gilt - worauf der Revisionswerber zu Recht verwiesen hat - für die Unterbringungskosten im Rahmen eines Pflegschaftsverhältnisses grundsätzlich sinngemäß. Dementsprechend ist auch die Abgabenbehörde richtiger Weise davon ausgegangen, dass einem Vollwaisen insoweit eine Belastung erwachse, die andere minderjährige Personen in seinem Alter bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht hätten und die somit außergewöhnlich sei, als für eine (elterliche) Obsorgeleistung bezahlt werden müsse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014150013.J02Im RIS seit
12.08.2016Zuletzt aktualisiert am
30.01.2017