RS Vwgh 2016/6/29 Ro 2014/05/0026

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Veröffentlicht am 29.06.2016
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ro 2014/05/0031

Rechtssatz

Der Umstand, dass die der Revisionswerberin zugestellte Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entgegen dem im Akt befindlichen Bescheidkonzept, eine bestimmte Seite nicht enthält, führt nicht zur Nichtigkeit des Bescheides. Allerdings hat auch der VwGH schon im Hinblick auf die damit eingeschränkten Anfechtungsmöglichkeiten der Revisionswerberin in einem solchen Fall bei der Überprüfung des Bescheides von jener Bescheidausfertigung auszugehen, die der Revisionswerberin zugestellt worden ist.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014050026.J04

Im RIS seit

27.07.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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