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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ro 2014/05/0031Rechtssatz
Der Umstand, dass die der Revisionswerberin zugestellte Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entgegen dem im Akt befindlichen Bescheidkonzept, eine bestimmte Seite nicht enthält, führt nicht zur Nichtigkeit des Bescheides. Allerdings hat auch der VwGH schon im Hinblick auf die damit eingeschränkten Anfechtungsmöglichkeiten der Revisionswerberin in einem solchen Fall bei der Überprüfung des Bescheides von jener Bescheidausfertigung auszugehen, die der Revisionswerberin zugestellt worden ist.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014050026.J04Im RIS seit
27.07.2016Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018