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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46;Rechtssatz
Die Frage, auf welchem Weg eine Eingabe bei einer Behörde oder einem Gericht nach den bestehenden Rechtsvorschriften zulässigerweise eingebracht werden kann, stellt eine Rechtsfrage dar, die ein berufsmäßiger Parteienvertreter bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt selbst zu beantworten und deren Lösung er nicht seiner Kanzleileiterin zu überantworten und auch nicht von der Auskunft eines Mitarbeiters eines Unternehmens, das die von ihm verwendete Anwaltssoftware bereitgestellt hat, abhängig zu machen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016050001.L02Im RIS seit
02.09.2016Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018