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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §289 Abs1;Rechtssatz
Die Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz ist unzulässig, wenn die zu treffende Sachentscheidung nicht von den von der Abgabenbehörde zweiter Instanz vermissten Ermittlungen abhängt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150308.X04Im RIS seit
04.08.2016Zuletzt aktualisiert am
14.06.2017