RS Vwgh 2016/6/29 2013/15/0301

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Veröffentlicht am 29.06.2016
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der tatsächlichen Erfüllung von zwischen nahestehenden Personen geschlossenen Rechtsgeschäften kommt, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt betont hat, besonderes Gewicht für deren steuerliche Anerkennung zu (vgl. für viele VwGH vom 26. Mai 2010, 2006/13/0134).Der tatsächlichen Erfüllung von zwischen nahestehenden Personen geschlossenen Rechtsgeschäften kommt, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt betont hat, besonderes Gewicht für deren steuerliche Anerkennung zu vergleiche für viele VwGH vom 26. Mai 2010, 2006/13/0134).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013150301.X03

Im RIS seit

04.08.2016

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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