Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2013/15/0283 E 29. Juni 2016 2013/15/0282 E 29. Juni 2016Rechtssatz
Welches Gewicht einer vertraglich vereinbarten Vertretungsbefugnis als Indiz für die Selbständigkeit einer Tätigkeit zukommt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. VwGH vom 28. April 2004, 2000/14/0125). Dass der Stundenplan die jeweils eingeteilte Trainerin namentlich nennt, eine Vertretung nur innerhalb des Kollegenkreises möglich ist und im Vertretungsfall der Entlohnungsanspruch unmittelbar auf die Vertreterin übergeht, stellen Umstände dar, die im Beschwerdefall dem vereinbarten Vertretungsrecht an Gewicht nehmen.Welches Gewicht einer vertraglich vereinbarten Vertretungsbefugnis als Indiz für die Selbständigkeit einer Tätigkeit zukommt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab vergleiche VwGH vom 28. April 2004, 2000/14/0125). Dass der Stundenplan die jeweils eingeteilte Trainerin namentlich nennt, eine Vertretung nur innerhalb des Kollegenkreises möglich ist und im Vertretungsfall der Entlohnungsanspruch unmittelbar auf die Vertreterin übergeht, stellen Umstände dar, die im Beschwerdefall dem vereinbarten Vertretungsrecht an Gewicht nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150281.X05Im RIS seit
28.07.2016Zuletzt aktualisiert am
24.09.2018