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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §81 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/04/0045 E 25. Juni 1991 RS 1Stammrechtssatz
Die Kündigung einer Vollmacht eines Parteienvertreters der Behörde gegenüber, bei welcher der Vertreter eingeschritten ist, ist erst wirksam, wenn sie ihr mitgeteilt wird (Hinweis E 31.5.1989, 89/01/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150245.X04Im RIS seit
08.08.2016Zuletzt aktualisiert am
02.11.2016