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21/01 HandelsrechtNorm
UGB §17;Rechtssatz
Die Firma des Einzelunternehmers ist keine juristische Person und nicht die Firma als bloßer Name (Parteibezeichnung) ist der Träger von Rechten und Pflichten, sondern die damit angesprochene Rechtspersönlichkeit, nämlich der Einzelunternehmer (vgl. VwGH vom 17. Februar 1997, 93/10/0034).Die Firma des Einzelunternehmers ist keine juristische Person und nicht die Firma als bloßer Name (Parteibezeichnung) ist der Träger von Rechten und Pflichten, sondern die damit angesprochene Rechtspersönlichkeit, nämlich der Einzelunternehmer vergleiche VwGH vom 17. Februar 1997, 93/10/0034).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150245.X03Im RIS seit
08.08.2016Zuletzt aktualisiert am
02.11.2016