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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/15/0143Rechtssatz
Die bloße Möglichkeit, dass der Vorlieferant X1 seine Lieferung an X2 irrtümlich, aber gutgläubig als innergemeinschaftliche Lieferung eingestuft hat, bewirkt nicht, dass die beschwerdeführende Partei einen Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über die (aus objektiver Sicht) innergemeinschaftliche Lieferung von X2 an sie geltend machen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150114.X05Im RIS seit
04.08.2016Zuletzt aktualisiert am
27.09.2016